Events·02 Oct 2026
Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt: Grid Carrier von Mehler Protection verletzt keine Designrechte von NFM AS
FULDA, DEUTSCHLAND (20. Oktober 2026)
Die Mehler Vario System GmbH, die unter der Marke Mehler Protection innerhalb der Mehler Systems tätig ist, hat auch in zweiter Instanz Recht bekommen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die bereits erstinstanzlich ergangene Klageabweisung gegen die von NFM AS erhobenen Vorwürfe und stellte fest, dass der Grid Carrier von Mehler Protection die von NFM AS geltend gemachten Designrechte nicht verletzt. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Im Verfahren stand insbesondere die Frage im Mittelpunkt, in welchem Umfang Designschutz für modulare Tragesysteme beansprucht werden kann. Das Gericht berücksichtigte dabei die hohe Musterdichte in diesem Produktbereich sowie den eingeschränkten Gestaltungsspielraum aufgrund branchenüblicher Standards und kam zu dem Ergebnis, dass der Grid Carrier von Mehler Protection einen anderen Gesamteindruck vermittelt und keine Designrechtsverletzung vorliegt.
"Die Entscheidung schafft Klarheit für uns, unsere Kunden und Partner und den Markt. Sie bestätigt, dass die gegen den Grid Carrier erhobenen Vorwürfe einer Designrechtsverletzung unbegründet sind und dass branchenübliche Standards und Schnittstellen nicht einzelnen Marktteilnehmern vorbehalten werden können", erklärt Dr. Christian Rödel, Head of Development New Products bei Mehler Protection | Body Armour.
Mehler Protection begrüßt die Entscheidung als Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung und als Beitrag zu fairem Wettbewerb in einem Markt, der von technischen Standards, Interoperabilität und funktionalen Anforderungen geprägt ist.